Rainer Junker Krankengymnastik-Praxis · Ganderkesee
Rezept und erster Termin
Mit einem Physiotherapie-Rezept, also einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung, oder mit Fragen zu einer privaten Behandlung: Der erste Schritt ist die Terminvereinbarung, am besten telefonisch. Dabei klären wir, welche Unterlagen Sie benötigen und welcher Termin zu Ihrem Anliegen passt.
Sie haben eine ärztliche oder zahnärztliche Verordnung
Nennen Sie uns bei der Anfrage die verordnete Leistung und das Ausstellungsdatum. Auch ein vermerkter dringlicher Behandlungsbedarf ist für die Terminplanung wichtig. Manuelle Therapie und Manuelle Lymphdrainage bieten wir nicht als eigene Leistung an; Verordnungen darüber können wir deshalb nicht einlösen und nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Bitte sprechen Sie uns an, bevor Sie einen Termin vereinbaren.
Fristen für den Behandlungsbeginn
Bei regulären ärztlichen Heilmittelverordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung muss die Behandlung grundsätzlich innerhalb von 28 Kalendertagen beginnen; bei gekennzeichnetem dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Kalendertagen. Sonderregelungen, etwa beim Entlassmanagement, sind gesondert zu beachten. Die Vorgaben erläutert der Gemeinsame Bundesausschuss.
Eine zahnärztliche Verordnung folgt einer eigenen Heilmittel-Richtlinie für die vertragszahnärztliche Versorgung. Auch nach dieser Richtlinie muss die Behandlung bei Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb von 28 Kalendertagen nach der Verordnung beginnen, bei gekennzeichnetem dringlichem Behandlungsbedarf spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen (§ 14 Absatz 1 der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte). Lassen Sie eine unklare oder möglicherweise abgelaufene Verordnung bitte vor dem Termin prüfen.
Unterbrechung der Behandlung
Für Verordnungen von Physiotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung, ausgenommen die weiter unten genannte Blankoverordnung, gilt außerdem: Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage ohne angemessene Begründung unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. So regeln es § 16 Absatz 4 der Heilmittel-Richtlinie und für zahnärztliche Verordnungen § 15 Absatz 3 der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte. Welche Gründe als angemessen gelten, regelt der Vertrag nach § 125 SGB V, den der GKV-Spitzenverband mit den maßgeblichen Verbänden der Physiotherapie geschlossen hat.
Anzahl der Behandlungseinheiten
Wie viele Behandlungseinheiten auf einer ärztlichen Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung stehen dürfen, begrenzt der Heilmittelkatalog der Heilmittel-Richtlinie je Diagnosegruppe mit einer Höchstmenge je Verordnung, bei Wirbelsäulenerkrankungen (Diagnosegruppe WS) zum Beispiel auf bis zu 6 Einheiten. Das ist eine Obergrenze der Richtlinie, keine Mengenzusage: Die verordnete Menge richtet sich nach dem medizinischen Erfordernis des Einzelfalls und muss die Höchstmenge nicht ausschöpfen.
Daneben nennt der Katalog eine orientierende Behandlungsmenge je Verordnungsfall (bei WS bis zu 18 Einheiten), die als Orientierungswert dient und keine feste Grenze ist; ein neuer Verordnungsfall beginnt, wenn nach der letzten Verordnung 6 Monate lang keine weitere für denselben Verordnungsfall ausgestellt wurde, und für beide Mengen gelten Ausnahmen, etwa bei langfristigem Heilmittelbedarf (§§ 7 und 8 der Heilmittel-Richtlinie).
Blankoverordnung
Seit dem 1. November 2024 können ärztliche Praxen Physiotherapie bei ausgewählten Diagnosen auch als sogenannte Blankoverordnung ausstellen; für sie gelten eigene Regeln zu Menge, Gültigkeitsdauer und Unterbrechung (§ 13a der Heilmittel-Richtlinie, Vertrag nach § 125a SGB V). Die Beginnfrist von 28 bzw. 14 Kalendertagen gilt auch für die Blankoverordnung (§ 13a Absatz 2 Satz 1 der Heilmittel-Richtlinie). Einzelheiten erläutern die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen. KG Junker nimmt ärztliche Blankoverordnungen für Physiotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung an.
Sie möchten ohne Rezept kommen
Rainer Junker besitzt eine auf Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis. In diesem Rahmen ist ein direkter Zugang ohne vorherige ärztliche Verordnung möglich. Die Erlaubnis gilt für das Gebiet der Physiotherapie; sie ist keine unbeschränkte Heilpraktikererlaubnis.
Ob Ihr Anliegen in diesem Rahmen betreut werden kann oder zunächst ärztlich abgeklärt werden sollte, muss individuell beurteilt werden. Diese Behandlung wird privat vereinbart. Besprechen Sie die Kosten und eine mögliche Erstattung vorab.
Die rechtliche Einordnung erläutert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur sektoralen Heilpraktikererlaubnis.
Was Sie vorbereiten können
- Bringen Sie die vorhandene Verordnung zum Termin mit.
- Halten Sie relevante bereits vorhandene Befunde und eine Übersicht Ihrer bisherigen Behandlung bereit. Neue Untersuchungen sind dafür nicht automatisch erforderlich.
- Notieren Sie Ihre Fragen und was Sie im Alltag wieder besser bewältigen möchten.
- Bringen Sie gegebenenfalls Ihre Zuzahlungsbefreiung mit.
- Fragen zu Kleidung, benötigten Unterlagen oder Unterstützung vor Ort klären Sie bitte bei der Terminvereinbarung.
Termin und weitere Schritte abstimmen
Terminlänge, Terminfolge und private Kosten werden anhand Ihres Anliegens und der vereinbarten Leistung geklärt. Eine feste Anzahl von Behandlungen oder ein bestimmter Erfolg lässt sich vor einer individuellen Einschätzung nicht zusagen.
Sie erreichen uns unter 04222 5556. Wenn Sie eine längere Anfahrt haben, nennen Sie das bitte bereits bei der Anfrage.